Erbschaftssteuerliche Gestaltungen
Schwerpunktmäßig beraten wir
- inhabergeführte Familienunternehmen/-konzerne
 - Privatpersonen
 
auf folgenden Feldern:
- Hilfestellung bei Zieldefinitionen
 - Überleitung in eine Strategie
 - Steueroptimale Strukturierungen und deren Umsetzung
 - Mediation bei Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft
 - Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Unternehmensnachfolger
 
Erbschaftsteuerliche Gestaltungen gehen immer mit einer fundierten zivilrechtlichen Beratung (z.B. Testamentsgestaltung, Erbverträge, Pflichtteilsverzichte uvm.) einher.
Unser Kooperationspartner steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

