Schwerpunktmäßig beraten wir
inhabergeführte Familienunternehmen/-konzerne
Privatpersonen
auf folgenden Feldern:
Hilfestellung bei Zieldefinitionen
Überleitung in eine Strategie
Steueroptimale Strukturierungen und deren Umsetzung
Mediation bei Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft
Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Unternehmensnachfolger
Erbschaftsteuerliche Gestaltungen gehen immer mit einer fundierten zivilrechtlichen Beratung (z.B. Testamentsgestaltung, Erbverträge, Pflichtteilsverzichte uvm.) einher.
Unser Kooperationspartner steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.