Schwerpunktmäßig beraten wir  

inhabergeführte Familienunternehmen/-konzerne 

Privatpersonen

 

auf folgenden Feldern:  

Hilfestellung bei Zieldefinitionen

Überleitung in eine Strategie 

Steueroptimale Strukturierungen und deren Umsetzung 

Mediation bei Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft 

Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Unternehmensnachfolger

 

Erbschaftsteuerliche Gestaltungen gehen immer mit einer fundierten zivilrechtlichen Beratung (z.B. Testamentsgestaltung, Erbverträge, Pflichtteilsverzichte uvm.) einher.

Unser Kooperationspartner steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.